Wie geht Briefwahl?

Briefwahl beantragen, abstimmen, abschicken und mitbestimmen!

Briefwahl ist einfach modern, frisch und beautiful!

Was viele nicht wussten: Briefwahl ist einfach klasse. - Sie ist modern, fresh und schön. Schaut´s euch einfach an.

Auch wenn Du zur Stimmabgabe nicht im Betrieb bist, kannst Du an den Betriebsratswahlen teilnehmen. Ganz easy! Wie es konkret funktioniert, erfahrt ihr in den Erklärvideos und -bildern, weiter unten.
 
 

PS.: Nutze unseren Clips, um Werbung für die Briefwahl und für's Team IG Metall zu machen – also bitte kräftig teilen!

Wie geht Briefwahl?

Und wir erklären dir, wie die Briefwahl funktioniert und worauf du achten musst!

Dazu findet ihr hier zwei Erklärvideos. Im ersten erklären wir dir, die Beantragung der Briefwahlunterlagen, in Betrieben mit mehr als 100 Beschäftigten (Normales Wahlverfahren).

In Betrieben mit in der Regel bis 100 Wahlberechtigten findet zwingend das vereinfachte Wahlverfahren statt. Hier gelten Besonderheiten bei der Briefwahl: Im vereinfachten Wahlverfahren wird dies als „nachträgliche schriftliche Stimmabgabe“ bezeichnet, da die Briefwahl NACH der Wahlversammlung erfolgt. Diesen Zeitpunkt gibt der Wahlvorstand im Wahlausschreiben bekannt, bis zu dem die Briefwahlstimmen spätestens bei ihm eingehen müssen. Arbeitnehmer*innen können bis spätestens drei Tage vor dem Tag der Wahlversammlung die Briefwahl beantragen.

Im zweiten Video erklären dir die Kolleginnen und Kollegen der MTU Aero Engines AG München, was Du mit den zugeschickten Unterlagen machen musst.

Und unserem Merkblatt zum Download:

Und falls ihr nicht wisst, wo der nächste Briefkasten in eurer Nähe ist – hier geht's zum Briefkastenfinder:

https://www.deutschepost.de/de/s/standorte.html